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   LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13   

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https://dejure.org/2014,52451
LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13 (https://dejure.org/2014,52451)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13.11.2014 - 4 Sa 574/13 (https://dejure.org/2014,52451)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13. November 2014 - 4 Sa 574/13 (https://dejure.org/2014,52451)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Arbeitgeberin in der Berufungsinstanz; Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung wegen ehrverletzender und beleidigender Äußerungen gegenüber Vorgesetzte und gegenüber der Arbeitgeberin bei Abmahnung mit unbestimmter ...

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung mangels voriger Abmahnung unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1459
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13
    Es ist der Arbeitgeberin verwehrt, die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken, sollte sich die angegriffene Kündigung wegen der fehlenden ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG als rechtsunwirksam erweisen (vgl. BAG vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - NZA 2010, 1123; LAG Rheinland-Pfalz vom 09.02.2012 - 10 Sa 342/11 - zitiert in juris).

    Auch das Verhalten des Arbeitnehmers oder seines Prozessbevollmächtigten im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (vgl. BAG vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - NZA 2010, 1123; vom 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 - NZA 2014, 660; jeweils m.w.N.).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat vorher angehört zu haben, sondern auch dann, wenn er seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG vom 15.11.2001 - 2 AZR 380/00 - NZA 2002, 970).

    In einem solchen Fall hätte die Angabe der Unterhaltspflichten nur dann eine Bedeutung für den Kündigungsgrund im Rahmen der Interessenabwägung gehabt, wenn diese persönlichen Umstände im unmittelbaren Zusammenhang mit der Pflichtverletzung gestanden hätten, was von der Klägerin indes nicht behauptet wird (vgl. BAG vom 15.11.2001, aaO).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13
    Auch das Verhalten des Arbeitnehmers oder seines Prozessbevollmächtigten im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (vgl. BAG vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - NZA 2010, 1123; vom 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 - NZA 2014, 660; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13
    Der Inhalt des Schreibens vom 03.04.2009 beschränkte sich nicht auf eine bloße Abmahnung des bisherigen Verhaltens und die Inaussichtstellung einer Kündigung im Wiederholungsfall, was zu einem rechtsverbindlichen Verzicht auf ein eventuell bereits gegebenes Kündigungsrecht führen würde (vgl. hierzu BAG vom 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 - NZA 2003, 1388).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 Sa 342/11

    Kündigung wegen aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber dem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13
    Es ist der Arbeitgeberin verwehrt, die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken, sollte sich die angegriffene Kündigung wegen der fehlenden ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG als rechtsunwirksam erweisen (vgl. BAG vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - NZA 2010, 1123; LAG Rheinland-Pfalz vom 09.02.2012 - 10 Sa 342/11 - zitiert in juris).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht (im Verfahren - 4 Sa 574/13 -) haben dem Kündigungsschutzantrag stattgegeben.

    Mit Urteil vom 19. November 2015 (- 2 AZR 217/15 -) hat der Senat auf die Revision der Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. November 2014 (- 4 Sa 574/13 -) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. November 2014 - 4 Sa 574/13 - aufgehoben.
  • LAG Nürnberg, 11.01.2019 - 4 Sa 131/16

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    In dem Berufungsverfahren (vormaliges Aktenzeichen 4 Sa 574/13) hatten die Parteien folgende Sachanträge gestellt:.
  • LAG Nürnberg, 08.03.2022 - 7 Sa 176/20

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitsvertrag, Arzt,

    Das LAG Nürnberg, Urteil vom 13. November 2014 - 4 Sa 574/13 - hielt die Kündigungsschutzklage ebenfalls für begründet und löste das Arbeitsverhältnis der Parteien gegen Zahlung einer Abfindung von 37.600,00 Euro brutto zum 30. Juni 2009 auf.

    Auf die zugelassene Revision der Beklagten hin hat das BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. November 2014 - 4 Sa 574/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Auf die zugelassene Revision der Klägerin hin hat das BAG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg vom 11. Januar 2019 - 4 Sa 574/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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